Ich berate und vertrete Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten.
Als Fachanwalt für Familienrecht - eine von der
Rechtsanwaltskammer verliehene Berufsbezeichnung bei nachgewiesener
besonderer Qualifikation und kontinuierlicher Weiterbildung im
Fachgebiet - bin ich gerne Ihr Ansprechpartner für:
- Eheschließung
- Eheverträge
- häusliche Gewalt
- Trennungsvereinbarung
- Scheidung
- Unterhalt
- Kindschaftsrecht
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft
- Namensrecht
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Besonders häufig betreue ich in meiner Kanzlei darüberhinaus Mandanten
in den folgenden juristischen Belangen (Teilbereiche der Berufstätigkeit gem §7 BORA):
- zivilrechtliche Fragen und Auseinandersetzung
- im Zivilrecht werden - im Gegensatz zum
öffentlichen Recht - die Rechtsbeziehungen zwischen
verschiedenen Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen
Personen) auf der Grundlage der Gleichordnung und
Gleichberechtigung geregelt. Oft werden die Begriffe Zivilrecht,
bürgerliches Recht und Privatrecht sowohl im allgemeinen als
auch im juristischen Sprachgebrauch synonym, also mit gleicher
Bedeutung benutzt. Hauptregelungsgegenstände des Zivilrechts
sind die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und
die Schuldverhältnisse. (Quelle: Bundesministerium der Justiz)
- Miet und Wohnungseigentumsrecht
- Hier finden sich die Rechtsbereiche:
- Wohnungsmietrecht (auch Heimwohnungen, sozialer Wohnungsbau
etc.)
- Gewerberaummietrecht (auch Garagen, Einkaufszentren,
Industrieobjekte)
- Wohnungseigentum
- Immobilienrecht (Grundstückskauf und -verkauf, Grundbuch,
Grundstücksfinanzierung, Makler- und Bauträgerrecht,
Nachbarrecht, Erbbaurecht, Zwangsverwaltung und -versteigerung
u.v.a.)
- Erbrecht und Testamentsvollstreckung
- Das Erbrecht befasst sich mit allen Angelegenheiten rund
um Testament, Erbe, Erbschaft, Pflichtteil, Enterbung,
Erbschaftsteuer, Kosten in Erbsachen, Vorsorgevollmacht, die
Stiftung, das Recht des Erben, die Patientenverfügung und
Vermächtnis.
- Als durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) zerifizierter Testaments vollstrecker ist es meine Aufgabe die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen.
- Straßenverkehrs- und Straßenverkehrsstrafrecht
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Im Straßenverkehr ist das
Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer
Bedeutung. Es umfasst im wesentlichen folgende Teilbereiche:
- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht
(zum Beispiel Haftung bei Unfällen) und das
Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen,
Reparaturen etc.)
- Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder,
Verwarnungen)
- Fahrerlaubnisrecht
- Zulassungsrecht
(Quelle: Wikipedia)